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Was ist bei der Wiederinbetriebnahme von Hotels, Geschäften, Schulen, Fitnessstudios etc. zu beachten?

Wiederinbetriebnahme und Hygiene

Die derzeitige Situation verlangt uns einiges ab. So hat das Corona-Virus vieles zum Erliegen gebracht, das wir in unserem Alltag für selbstverständlich hielten, z.B. Hotels, Geschäfte, Schulen, Kindergärten, Fitnessstudios, Vereinsheime, Ferienwohnungen uvm.

Je nach Verlauf, werden nun jedoch nach und nach Lockerungen der derzeitigen Beschränkungen eintreten. Das Thema Hygiene wird dabei jedoch mit Sicherheit ein zentrales Thema bleiben. Umso wichtiger ist es für Betreiber solcher Einrichtungen sich damit frühzeitig auseinanderzusetzen. Doch was haben Sie als Inhaber einer solchen Einrichtung in Bezug auf Hygiene zu beachten, wenn Sie Ihre Einrichtung wiedereröffnen? (1)

Sie haben Duschen oder ähnliche Vernebelungseinrichtungen in Ihren Einrichtungen und haben während der Nutzungsunterbrechung Ihrer Einrichtung den Betrieb der Trinkwasserinstallation

  • die Warmwassertemperatur am Speicher unverändert bei >= 60⁰C gelassen

  • und die Leitungen wurden bis hin zu den Entnahmestellen (Waschbecken, Duschen, Toiletten, Wasch-/Spülmaschinen etc.) regelmäßig durchströmt. (2)

Ja

Dann sollten Sie alle Entnahmestellen vollständig öffnen und das Wasser bis zur Temperaturkonstanz (3) abfließen lassen. Zudem sollten Sie Ihre Trinkwasserinstallation weiterhin im vorgegebenen Zyklus (öffentliches genutztes Gebäude 1 Jahr, gewerblich genutztes Gebäude 3 Jahre) auf Legionellen untersuchen lassen.

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Nein

Da Sie als Betreiber für den hygienisch einwandfreien Betrieb der Trinkwasserinstallation verantwortlich sind (4) und dieser durch den nicht durchgängig aufrechterhaltenen ordnungsgemäßen Betrieb nicht mehr sicher gestellt ist, sollten Sie vor Wiedereröffnung eine Legionellenuntersuchung des Warm- und ggf. eine mikrobiologische Untersuchung des Kaltwassers durchführen lassen.

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  • Sie haben dazu den betroffenen Gebäudeteil an der dafür vorgesehenen Absperrarmatur oder das gesamte Gebäude an der Hauptabsperrarmatur am Hausanschluss abgetrennt (5) und das in den Leitungen befindliche Wasser nicht entleert.

Ja

Dann sollten Sie nach Öffnen der gesperrten Armatur(en) alle Entnahmestellen vollständig öffnen und das Wasser bis zur Temperaturkonstanz (3) abfließen zu lassen. Zudem sollten Sie Ihre Trinkwasserinstallation weiterhin im vorgegebenen Zyklus (öffentliches genutztes Gebäude 1 Jahr, gewerblich genutztes Gebäude 3 Jahre) auf Legionellen untersuchen lassen.

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Nein

Da Sie als Betreiber für den hygienisch einwandfreien Betrieb der Trinkwasserinstallation verantwortlich sind (4) und dieser durch den nicht durchgängig aufrechterhaltenen ordnungsgemäßen Betrieb nicht mehr sicher gestellt ist, sollten Sie vor Wiedereröffnung eine Legionellenuntersuchung des Warm- und ggf. eine mikrobiologische Untersuchung des Kaltwassers durchführen lassen.

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Sie haben Badeeinrichtungen (Badebecken, Whirlpools, etc.) die stillgelegt waren/sind?

  • Vor der Wiedereröffnung des Badebetriebs muss eine Untersuchung der Beckenwasserqualität durchgeführt werden (6). Sind ebenfalls Duschen o.ä. vorhanden, gilt für Sie zusätzlich der obere Punkt „Trinkwasserinstallation“.

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Sie möchten tiefergehend in das Thema Hygiene einsteigen und über die gewöhnlichen Anforderungen (s.o.) hinaus Ihren Kunden zeigen wie ernst es Ihnen damit ist?

  • Unsere Hygieneexperten erarbeiten zusammen mit Ihnen genau auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten ein Hygienekonzept (z.B. für Hotelzimmer, Restaurants, die Rezeption oder andere sensible Bereiche), dessen Einhaltung von uns regelmäßig nachgeprüft und bestätigt wird.

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Wasseranalyse und Hygieneuntersuchung

Sie möchten, dass wir Ihre Trinkwasser, Badewasser und/oder allgemeine Hygieneuntersuchung übernehmen oder haben Fragen zum Thema? Füllen Sie einfach das Formular aus.

Gefährdungsanalyse gemäß Trinkwasserverordnung

Informationen zur Untersuchungspflicht von Legionellen nach Trinkwasserverordnung finden Sie in unserem Flyer zum Thema.

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Legionellen im Trinkwasser

Informationen zur Analytik von Legionellen im Trinkwasser finden Sie in unserem Flyer zum Thema.

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Fachliche Hintergründe zu obenstehendem:

DVGW Information: https://www.dvgw.de/medien/dvgw/covid19/dvgw-information-trinkwasser-installation-coronavirus.pdf

(1) nach den Vorgaben der DIN EN 806-5 und der DIN 1988-100

(2) Das Wasser in der Trinkwasserinstallation muss mindestens alle sieben Tage vollständig ausgetauscht werden an allen Entnahmestellen. Am einfachsten erkennen Sie den Austausch an der Entnahmestelle beim Kaltwasser durch einen mit dem Finger spürbaren Temperaturabfall oder der Temperaturkonstanz. Alternativ zur manuellen Wasserentnahme können auch automatische Spülarmaturen eingesetzt werden. z.B. durch Automatikspülungen?

(3) Erkennbar durch einen mit dem Finger im Wasserstrahl spürbaren Temperaturabfall bis zur Temperaturkonstanz

(4) Legionellen vermehren sich hauptsächlich im warmen Wasser. Sollten Sie in dem Gebäude eine zentrale Warmwassererwärmung mit einem Speicher von mehr als 400 Liter Volumen haben oder mehr als 3 Liter Warmwasser in den Leitungen zwischen Speicher und entferntester Entnahmestelle, sind Sie zur Einhaltung des bestimmungsgemäßen Betriebs verpflichtet.

(5) In den meisten Fällen kann die zentrale Warmwassererwärmung im Gebäude nicht vollständig ausgeschaltet werden. Dann gilt auch hier die Entnahmestellen mindestens alle sieben Tage bis zur Temperaturkonstanz zu spülen (hier muss das Wasser mind. 55°C warm werden).

(6) nach den Vorgaben der DIN 19643

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