Probenahme
Aussagekräftige Analyseergebnisse
Die Voraussetzung für aussagekräftige Analyseergebnisse ist immer eine qualifizierte und fachgerechte Probenahme. Ob Boden, Abfall, Luft oder Wasser – die entnommene Probe muss repräsentativ für die Gesamtmenge sein.
Um dies zu gewährleisten, braucht es nicht nur die Sachkunde bei Auswahl und Entnahme von Teilproben. Auch alle zeitlichen und örtlichen Veränderungen müssen Berücksichtigung finden.
Je nach Hintergrund und Verwendungszweck des Untersuchungsauftrags schreiben die Behörden häufig die Probenahme gemäß PN98 vor. Hiermit wollen sie sicherstellen, dass die Probe fachgerecht und unabhängig – also ohne ein Interesse des Probenehmers am Analysenergebnis – entnommen wurde.
Mit über 30 Jahren Erfahrung in der Umweltanalytik beproben wir für Sie alle relevanten Matrices im Umweltbereich. Wir schulen unser erfahrenes Fachpersonal regelmäßig. Die Kollegen entnehmen die Probe fachgerecht, füllen sie in die für die Matrices spezifischen Gefäße und sorgen für einen fachgerechten Transport in unsere Labore. Zu jeder Probenahme gehört immer ein Protokoll. Je nach Matrix, Verwendungszweck und landesspezifischen Vorgaben enthält das Protokoll der Probenahme neben den Grunddaten auch die Vor-Ort-Parameter sowie eine Fotodokumentation.
Modernste, EDV-basierte Datenerfassung unterstützt unsere Probenehmer. Dies garantiert Ihnen eine präzise und zügige Durchführung. Da unsere Spezialisten bei Ihnen in der Nähe sind, beraten wir Sie nicht nur zu landesspezifischen Besonderheiten bei der Probenahme, sondern sorgen auch bei kurzfristigen Anfragen für schnelle Bearbeitung und Ergebnisse.
Probenahme Wasser
Die Probenahme von Wasser stellt hohe Qualitätsanforderungen an die Probenehmer. Das Analysenergebnis kann immer nur so gut sein wie der gesamte Analyseprozess. Dieser beginnt mit der Probenahme des Trink-, Sicker- oder Grundwassers und endet mit der Beurteilung des Ergebnisses…
Zulassungen Environment
Boden
- Anerkennung nach §18 BBodSchG gemäß § 1 Schleswig-Holsteinische LandesVO zur Anerkennung und Überwachung von Untersuchungsstellen für Bodenschutz und Altlasten nach § 18 BBodSchG (Labor-Analytik von Feststoffen: anorganische (1.2) und organische Parameter (1.3) sowie Dioxine und Furane (1.4)) …
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