RLT-Anlagen & Kühlwasser
Untersuchung von Prozess- und Zusatzwässer
Verdunstungskühlanlagen, Kühltürme und Nassabscheider können legionellenhaltige Aerosole emittieren. Die deutschlandweit bekannten schweren Legionelleninfektionen mit Todesfällen in Ulm (2010), Warstein (2013) und Bremen (2016) führten zu Maßnahmen, die die 42. Bundesimmissionsschutzverordnung (42. BImSchV) definiert. Um das Risiko einer gesundheitlichen Beeinträchtigung durch solche Anlagen zu minimieren, regelt diese den Betrieb, die Herstellung und die Errichtung solcher Anlagen. Aus ihr ergeben sich Melde- und Überwachungspflichten für die Betreiber.
Die Verordnung dient dem vorsorgenden Schutz. Sie ist am 19.08.2017 in Kraft getreten. Inzwischen sind die Fristen verstrichen, um Anlagen zu melden und erste Gutachten von Sachverständigen anfertigen zu lassen. Dazu sind die Untersuchungsergebnisse der Anlagen in einem Betriebstagebuch vorzulegen.
Die GBA Group untersucht Prozesswässer und Zusatzwässer nach den Anforderungen der 42. BImSchV in Verbindung mit der Richtlinie VDI-2047 mit den Blättern 2 - 4 und der UBA-Empfehlung zur Probenahme und zum Nachweis von Legionellen in Verdunstungskühlanlagen, Kühltürmen und Nassabscheidern. Dabei berücksichtigen wir die Einheit von Probenahme und Analytik sowie die Anforderungen an Vertragsprobenehmer, um ein valides Untersuchungsergebnis zu garantieren. Insbesondere die qualifizierte und fachgerechte Probenahme mit allen Vor-Ort-Parametern ist unerlässlich für aussagekräftige Analyseergebnisse. Durch interne und externe Schulungen sind unsere Probenehmer jederzeit auf dem aktuellen Stand der Technik. Wir planen die Probenahme und stimmen die Termine dafür mit dem Betreiber ab.
Über die Ergebnisse hinaus sind wir für Sie da: Bestätigen die Analysen, dass Sie die Grenzwerte einhalten, terminieren wir die nächsten Intervalle der Probenahme nach Maßgabe der gesetzlichen Vorgaben. Überschreiten Sie die Grenzwerte, stehen wir Ihnen für Maßnahmen und weitergehende Untersuchungen als Partner zur Seite. Dazu zählt die Kommunikation mit den Behörden, in die wir unsere Erfahrungen aus hunderten von Untersuchungsergebnissen einbringen können.
Die Norm DIN EN ISO 17025 und das Fachmodul fordern Unparteilichkeit. Dieser Anforderung kommen wir nach, weil wir nicht an den Anlagen arbeiten, die wir beproben. Gerne helfen wir Ihnen aber weiter, indem wir Ihnen für diese Arbeiten einen unabhängigen Partner vermitteln.
Informationen zur Umsetzung der 42. Bundesimmissionsschutzverordnung (42. BlmSchV)
Informationen zur Umsetzung der 42. Bundesimmissionsschutzverordnung (42. BlmSchV) finden Sie in unserem Flyer zum Verdunstungskühlanlagen Kühltürme und Nassabscheider.
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